III. Rechtliche Aspekte – 11. Datenschutz
Für biometrische Daten heißt dies:
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit (nur notwendige Daten, möglichst keine personenbezogenen Daten im Klartext)
- Zweckbindung der Daten beachten
- Daten dürfen keine Rückschlüsse auf Person, Gesundheit oder Verhalten liefern
- Mit Referenzdaten dürfen keine Aktionen des Nutzer vortäuschbar sein
- Nutzerkontrolle (aktive Mitwirkung am Verfahren, möglichst dezentral bzw. verteilt gespeicherte Daten z.B. Smartcard)
- Transparenz der Verfahren für Betreiber und Benutzer
- Kein unbemerktes Erfassen und Auswerten biometrischer Daten
- Prüfung der Verarbeitung der Daten durch unabhängige Stellen