III. Rechtliche Aspekte – 11. Datensicherheit
Datensicherheit: technische und organisatorische Maßnahmen, damit keine unbefugten Zugriff auf Daten nehmen können (Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Originalität von Daten) (§ 9 BDSG)
Gefahren für Daten/ Datensammlungen bzgl. Datensicherheit:
- Social Engineering (menschliche Schwächen und Fehler)
- Konzeptionsschwäche der Systeme und Programme
- Abhören/ Abfangen/ Umleiten von Daten
- Vandalismus und blinde Zerstörungswut
- Spielleidenschaft und Profilierungssucht
- Denial of Service (Lahmlegen von Ressourcen)
- Ausbeuten fremder Ressourcen